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   BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90   

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https://dejure.org/1992,195
BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90 (https://dejure.org/1992,195)
BSG, Entscheidung vom 08.04.1992 - 6 RKa 24/90 (https://dejure.org/1992,195)
BSG, Entscheidung vom 08. April 1992 - 6 RKa 24/90 (https://dejure.org/1992,195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Notfalldienst - Beiladung - Sozialgerichtsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem nicht niedergelassenen Nichtkassenarzt erbrachten Besuchsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 240
  • NJW 1993, 812
  • NZS 1992, 73
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90
    Das setzt voraus, daß durch die Entscheidung über das streitige Rechtsverhältnis zugleich in die Rechtsphäre des Dritten unmittelbar eingegriffen wird (ständige Rechtspr, vgl zB BSGE 66, 144, 145 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 71, S 83, jeweils mwN).

    Eine unterbliebene notwendige Beiladung steht einer Sachentscheidung jedoch dann nicht entgegen, wenn diese aufgrund der tatsächlichen Feststellungen der Tatsacheninstanz möglich ist und die Beizuladenden weder materiell noch verfahrensrechtlich benachteiligt werden können (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 74; BSGE 66, 144, 146 = SozR aaO; BSGE 67, 251, 253 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 9).

  • BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 60/86

    Rettungsdienst - Ärztliche Behandlung - Notfallbehandlung

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90
    Gemeint ist der erforderliche Sach- und Personalaufwand einer Praxis, der mit dem Begriff Praxisvorhaltekosten umschrieben wird (vgl Allgemeine Bestimmungen BMÄ und E-GO, A 2; zu diesem Gesichtspunkt s bereits Urteil des Senats vom 27. Oktober 1987 - SozR 2200 § 368d Nr. 6 S 16).

    Schon im Hinblick auf die aufgezeigten, in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bestehenden Unterschiede zwischen der Situation des am NFD teilnehmenden Kassenarztes einerseits und der eines nicht niedergelassenen Nichtkassenarztes andererseits ist eine unterschiedliche Vergütung der von Kassen-und Nichtkassenärzten im Rahmen des NFD erbrachten Leistungen sachlich gerechtfertigt (vgl hierzu schon das Urteil des Senats vom 27. Oktober 1987 - SozR 2200 § 368d Nr. 6).

  • BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 13/76

    Honorarbegrenzungsregelung - Rechtmäßigkeit - Unkostenpauschale

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90
    Aus der Entscheidung des BSG zur Honorarbegrenzungsregelung (Hinweis auf BSG SozR 2200 § 368f Nr. 6) ergebe sich, daß insbesondere die Berücksichtigung der Praxiskosten der niedergelassenen Kassenärzte ein sachgerechtes Differenzierungskriterium sei.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90
    Eine Regelung verstößt erst dann gegen den Gleichheitssatz, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, die Bestimmung also als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 61, 138, 147).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90
    Demzufolge liegt ein Verstoß gegen dieses Grundrecht vor allem vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl zB BVerfGE 55, 72, 88 ff; 82, 126, 146 mwN).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90
    Demzufolge liegt ein Verstoß gegen dieses Grundrecht vor allem vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl zB BVerfGE 55, 72, 88 ff; 82, 126, 146 mwN).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90
    Eine Regelung verstößt erst dann gegen den Gleichheitssatz, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, die Bestimmung also als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 61, 138, 147).
  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89

    Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern iS. des § 12 Abs. 3 SGG ,

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90
    Nach bisheriger Rechtspr des Senats sind die Partner einer im kassenärztlichen System getroffenen vertraglichen Regelung mit generell-abstraktem Charakter gemäß § 75 Abs. 2 1. Alternative Sozialgerichtsgesetz (SGG) zu einem Rechtsstreit notwendig beizuladen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit der vertraglichen Regelung ergeben könnte; ohne die - über die Beiladung zu erzielende - Verbindlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung hierzu sei ansonsten die Funktionsfähigkeit des kassenärztlichen Systems gefährdet (BSGE 62, 124, 125 = SozR 1500 § 75 Nr. 67 S 72; BSGE 66, 24, 25 = SozR aaO Nr. 79 S 95 = SGb 1990, 499 mit insoweit kritischer Anm von H. Plagemann; BSGE 67, 256, 259 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1).
  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88

    Notwendige Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen gegen Richtlinien

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 64/90

    Unfallversicherungsschutz für Helfer einer Kirchengemeinde

  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 54/79

    Übersetzung eines fremdsprachigen Schriftstücks - Objektive Beweislast -

  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 6/90

    Notwendige Beiladung im Rechtsstreit über Kindererziehungszeiten

  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 19/86

    Krankenhaus - Beiladung - Angehöriger - Aufenthalt - Pflege

  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 15/88

    Verfahrensrüge - Beiladung - Versicherungsträger - Leistungspflicht

  • BSG, 26.10.1989 - 6 RKa 3/89

    Notwendige Beiladung der Vertragspartner des Bundesmantelvertrages

  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 6/86

    Beiladung - Kassenarzt - Bewertungsmaßstab - Bundesmantelvertrag

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung

    Dies ist der Fall, wenn durch die Entscheidung über das streitige Rechtsverhältnis zugleich in die Rechtssphäre eines Dritten unmittelbar eingegriffen wird (stRspr, ua BSGE 11, 262, 264 = SozR Nr. 17 zu § 75 SGG; BSGE 70, 240, 242 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 S 3; BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, RdNr 18; BSGE 99, 122 = SozR 4-2600 § 201 Nr. 1, RdNr 11; BSGE 102, 126 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 3, RdNr 10; BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 18 RdNr 11; BSG SozR 4-3200 § 82 Nr. 1 RdNr 21 ff) .
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Hiervon ist auszugehen, wenn durch die Entscheidung über das streitige Rechtsverhältnis zugleich in die Rechtssphäre des Dritten unmittelbar eingegriffen wird (stRspr, ua BSGE 70, 240, 242 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 mwN).
  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen

    Für die noch im Streit stehende Höhe des Leistungsanspruchs der Klägerin ist die Frage der Wirksamkeit der Verträge nicht nur eine Vorfrage (in solchen Fällen die Notwendigkeit der Beiladung verneinend BSGE 70, 240 ff, 242 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1) .

    Die Regelungen der §§ 53 ff SGB X über öffentlich-rechtliche Verträge sind auf die Vergütungsvereinbarung zwischen dem LWL und der Klägerin nach §§ 75 ff SGB XII, bei der es sich um einen Normvertrag handelt (stRspr, vgl nur: BSG SozR 4-3500 § 62 Nr. 1 RdNr 15; SozR 4-3500 § 75 Nr. 6 RdNr 16; SozR 4-3500 § 53 Nr. 4 RdNr 15; BSG Beschluss vom 18.3.2014 - B 8 SF 2/13 R), anwendbar (vgl nur BSGE 70, 240, 243 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1; Engelmann in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 53 RdNr 7 mwN) .

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